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   VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11   

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VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11 (https://dejure.org/2012,133499)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.2012 - A 9 K 2459/11 (https://dejure.org/2012,133499)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 2012 - A 9 K 2459/11 (https://dejure.org/2012,133499)
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  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10

    Wirkungen der Einzelrichterübertragung bei Übernahme der Berichterstattung durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Aus den vorgelegten Attesten ergibt sich nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Diagnose gestellt wurde und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt; auch wurde erläutert, dass die vom Kläger geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt wurden; die Bewertung beruht schließlich auch auf einer hinreichenden Anamnese (vgl. zu den Anforderungen an die ärztlichen Ausführungen in der Fallgestaltung, dass die vorgelegten Atteste als Grundlage der Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags dienen sollen, grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07, NVwZ 2008, 330 = BVerwGE 129, 251, Rn. 15; sowie zuletzt VGH Mannheim, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10, InfAusIR 2011, 350, Rn. 9 f.).

    Mit psychiatrisch-psychotherapeutischen Mitteln kann nicht sicher geschlossen werden, ob tatsächlich in der Vorgeschichte ein Ereignis vorlag und wie dieses geartet war (vgl. zum Ganzen zuletzt VGH Mannheim, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10, juris, Rn. 11 f.; zuvor bereits BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10.05, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO, Nr. 36; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06, VBlBW 2007, 116 unter Verweis auf Ebert/Kindt, Die Posttraumatische Belastungsstörung im Rahmen von Asylverfahren, VBlBW 2004, 41 ff.; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27.07.2007 - 13 A 2745/04.A, juris).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Aus den vorgelegten Attesten ergibt sich nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Diagnose gestellt wurde und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt; auch wurde erläutert, dass die vom Kläger geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt wurden; die Bewertung beruht schließlich auch auf einer hinreichenden Anamnese (vgl. zu den Anforderungen an die ärztlichen Ausführungen in der Fallgestaltung, dass die vorgelegten Atteste als Grundlage der Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags dienen sollen, grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07, NVwZ 2008, 330 = BVerwGE 129, 251, Rn. 15; sowie zuletzt VGH Mannheim, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10, InfAusIR 2011, 350, Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    In diesem Fall sind grundsätzlich an sich im Zieistaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr einer Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 21.09.1999-9 C 8/99, NVwZ 2000, 206; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.09.2007 - 8 LB 210/05, juris, Rn. 31 m.w.N. zur Rspr. anderer Oberverwaltungsgerichte; zuletzt etwa VG Augsburg, Urteil vom 24.08.2012 - Au 7 K 12.30265, juris, Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    In diesem Fall sind grundsätzlich an sich im Zieistaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr einer Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 21.09.1999-9 C 8/99, NVwZ 2000, 206; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.09.2007 - 8 LB 210/05, juris, Rn. 31 m.w.N. zur Rspr. anderer Oberverwaltungsgerichte; zuletzt etwa VG Augsburg, Urteil vom 24.08.2012 - Au 7 K 12.30265, juris, Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2007 - 13 A 2745/04

    Umfang des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Asylantrag eines aus dem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Mit psychiatrisch-psychotherapeutischen Mitteln kann nicht sicher geschlossen werden, ob tatsächlich in der Vorgeschichte ein Ereignis vorlag und wie dieses geartet war (vgl. zum Ganzen zuletzt VGH Mannheim, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10, juris, Rn. 11 f.; zuvor bereits BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10.05, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO, Nr. 36; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06, VBlBW 2007, 116 unter Verweis auf Ebert/Kindt, Die Posttraumatische Belastungsstörung im Rahmen von Asylverfahren, VBlBW 2004, 41 ff.; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27.07.2007 - 13 A 2745/04.A, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06

    Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Mit psychiatrisch-psychotherapeutischen Mitteln kann nicht sicher geschlossen werden, ob tatsächlich in der Vorgeschichte ein Ereignis vorlag und wie dieses geartet war (vgl. zum Ganzen zuletzt VGH Mannheim, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10, juris, Rn. 11 f.; zuvor bereits BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10.05, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO, Nr. 36; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06, VBlBW 2007, 116 unter Verweis auf Ebert/Kindt, Die Posttraumatische Belastungsstörung im Rahmen von Asylverfahren, VBlBW 2004, 41 ff.; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27.07.2007 - 13 A 2745/04.A, juris).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Mit psychiatrisch-psychotherapeutischen Mitteln kann nicht sicher geschlossen werden, ob tatsächlich in der Vorgeschichte ein Ereignis vorlag und wie dieses geartet war (vgl. zum Ganzen zuletzt VGH Mannheim, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10, juris, Rn. 11 f.; zuvor bereits BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10.05, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO, Nr. 36; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06, VBlBW 2007, 116 unter Verweis auf Ebert/Kindt, Die Posttraumatische Belastungsstörung im Rahmen von Asylverfahren, VBlBW 2004, 41 ff.; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 27.07.2007 - 13 A 2745/04.A, juris).
  • VG Augsburg, 24.08.2012 - Au 7 K 12.30265

    Nigeria; Abschiebungsverbot wegen posttraumatischer Belastungsstörung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    In diesem Fall sind grundsätzlich an sich im Zieistaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr einer Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 21.09.1999-9 C 8/99, NVwZ 2000, 206; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.09.2007 - 8 LB 210/05, juris, Rn. 31 m.w.N. zur Rspr. anderer Oberverwaltungsgerichte; zuletzt etwa VG Augsburg, Urteil vom 24.08.2012 - Au 7 K 12.30265, juris, Rn. 44).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG können im Einzelfall auch deshalb gegeben sein, weil im Herkunftsland zwar geeignete Behandlungsmöglichkeiten bestehen, die für den betreffenden Rückkehrer aber im Einzelfall aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht erreichbar ist (so bereits zur Vorgängernorm des § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG BVerwG, Urt. vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1/02, BeckRS 2003, 20532, dort bejaht wegen fehlender Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit der Behandlung und fehlender Betreuung durch Bezugspersonen oder Betreuungseinrichtungen bei hebephrener Psychose).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2012 - A 9 K 2459/11
    Die Gefahr, dass sich eine diagnostizierte Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten für diese Krankheit dort unzureichend sind, kann eine solche konkrete Gefahr für Leib oder Leben des betroffenen Ausländers begründen, die als zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis im vorliegenden Klageverfahren gegen den Bescheid des Bundesamts zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96, NVwZ 1998, 524 zur Vorgängernorm des § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

  • BVerwG, 08.04.1994 - 9 B 71.94

    Erörterung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr nach Pakistan

  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - A 4 B 615/07

    Kosovo, Serbien, Folgeantrag, Roma, Gruppenverfolgung, medizinische Versorgung,

  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2010 - 7a K 1613/10

    Abschiebungsschutz; gesundheitliche Gründe; Atemwegserkrankung; Nikotinabusus;

  • VGH Bayern, 20.03.2012 - 2 ZB 11.30081

    Rechtliches Gehör; Beweisantrag; Entscheidungserheblichkeit

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